Zwei Frauen lesen zusammen Zeitung

Unser Seniorendienst in Viersen berät Sie zur Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Familie schaut zusammen auf Tablet

Finanzielle Unterstützung für Pflegeleistungen

Bei Seniorenbetreuung Klein in Viersen bieten wir umfassende Beratung zur Kostenübernahme für Seniorenbetreuung und Pflegeleistungen. Wir unterstützen Sie dabei, die finanziellen Mittel zu beantragen, die Ihnen zustehen, damit Sie die bestmögliche Pflege erhalten können. Unser Ziel ist es, Ihnen bei der Beantragung von Pflegegeld, Verhinderungspflege, Entlastungsleistungen und Sachleistungen nach Pflegegrad zu helfen. Besonders im Pflegegrad 2 stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung, um die Pflege zu finanzieren und Ihre Lebensqualität zu sichern.

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen betreut werden. Es soll die häusliche Pflege stärken und kann flexibel eingesetzt werden, um die Betreuung bestmöglich abzusichern. Die monatliche Auszahlung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und hilft Ihnen dabei, die Pflege individuell zu gestalten. Wir stehen Ihnen zur Seite, um den Antrag zu stellen und alle nötigen Informationen bereitzustellen, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen schnell und ohne Aufwand erhalten.

Lächelndes Paar beim Tanzen
Arzt impft männlichen Patienten

Verhinderungspflege

Wenn Ihre pflegenden Angehörigen kurzfristig ausfallen, bietet die Verhinderungspflege eine wichtige Unterstützung. Wir beraten Sie, wie Sie diese Leistung beantragen können, um sicherzustellen, dass die nötige Pflege weiterhin gewährleistet ist, ohne dass Sie sich um die finanziellen Aspekte kümmern müssen.

Entlastungsleistungen

Entlastungsleistungen sind eine hervorragende Möglichkeit, um Entlastung im Alltag zu erhalten. Sie können diese Mittel nutzen, um Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, die Ihnen im täglichen Leben helfen. Für solche Alltagshilfen steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 ein monatlicher Betrag von 131 Euro zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Leistungen beantragen und optimal nutzen können.

Zwei ältere Männer beim Schachspielen
Großmutter schält Kartoffeln mit Kind

Sachleistungen nach Pflegegrad – Pflegegrad 2

Für Menschen ab Pflegegrad 2 stehen verschiedene Sachleistungen zur Verfügung, die direkt zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können. So haben Sie Anspruch auf Sachleistungen im Wert von 724 Euro pro Monat. Wir beraten Sie umfassend über die Möglichkeiten und helfen Ihnen, die passenden Leistungen zu beantragen.

Telefon und Briefsymbol

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über die Kostenübernahme zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können!

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